HILFEN FÜR GEFLÜCHTETE FAMILIEN
Wir bieten Unterstützung für Schwangere und Familien mit kleinen Kindern, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Unser Ziel ist es, ihnen zu helfen, ihr gemeinsames Leben künftig eigenständig zu bewältigen und dabei sowohl den Bedürfnissen der Kinder als auch ihren eigenen gerecht zu werden. Ein stabiles Umfeld und eine positive Zukunftsperspektive für die Eltern stehen dabei ebenso im Fokus.
HILFEN FÜR GEFLÜCHTETE FAMILIEN
Unsere Mission
Unser Ziel ist es, umfassende Informationen und Ressourcen bereitzustellen, um jungen Geflüchteten in ihrer neuen Umgebung Unterstützung zu bieten. Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen, von rechtlicher Beratung und Bildungsunterstützung bis hin zu psychosozialer Hilfe und Freizeitaktivitäten.
Unsere Vision
Unsere Mission besteht darin, diesen jungen Menschen auf ihrem Weg zu begleiten und ihnen die bestmöglichen Chancen für eine sichere und erfolgreiche Zukunft zu bieten. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass geflüchtete Minderjährige nicht nur Schutz, sondern auch Perspektiven und Hoffnung finden.
Hilfe für geflüchtete Minderjährige
Wir bieten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UmF) eine umfassende Betreuung, die vergleichbar ist mit den Strukturen des Betreuten Wohnens. Unsere Einrichtung stellt ein stationäres Betreuungs- und Beratungsangebot für Jugendliche dar, die alleine nach Deutschland eingereist sind.
Unsere Abteilungen
Erstaufnahme
In der Erstaufnahmephase durchlaufen die jungen Geflüchteten ein Erstgespräch, bei dem festgestellt wird, ob sie unter die Jugendhilfe nach § 42 SGB VIII fallen oder ob andere Maßnahmen erforderlich sind, wie etwa die Weiterleitung an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF).
Clearing
Nach dem Erstgespräch beginnt das dreimonatige Clearingverfahren. Hierbei stehen die ausländerrechtliche Erfassung, Gesundheitsvorsorge, Förderung des Bildungszugangs sowie die Klärung der Personensorge im Vordergrund. Ein erfahrenes Team aus
Fachkräften gewährleistet dabei eine kontinuierliche pädagogische Betreuung. Beschäftigungsangebote helfen den Jugendlichen, sich im Alltag zurechtzufinden und sich an die neue Umgebung zu gewöhnen.
Brückenangebot
Nach Abschluss des Clearingverfahrens übernimmt das zuständige Jugendamt die Verantwortung für die Jugendlichen. Sie werden untergebracht, bis eine geeignetere Wohnform gefunden wird, die ihnen weitere Möglichkeiten zur Selbstständigkeit bietet. Dieses Angebot wird vollständig nach den Bestimmungen des SGB VIII finanziert.
Betreuung und Unterstützung
Unsere Einrichtungen werden im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie betrieben und finanziert. Während des Clearingverfahrens wechselt die Zuständigkeit zum Jugendamt, das dann auch die Kosten übernimmt. Ziel ist es, die jungen Menschen mit den kulturellen und gesellschaftlichen Normen vertraut zu machen, um ihre Integration zu fördern.
Wir bieten regelmäßige, individuell angepasste Begleitung und Betreuung, Unterstützung bei asylrechtlichen Fragen, Förderung realistischer Zukunftsperspektiven, Hilfe und Begleitung bei schulischen und berufsbezogenen Angelegenheiten sowie Unterstützung bei der Klärung therapeutischer Maßnahmen aufgrund traumatischer Fluchterfahrungen.
Individuelle Unterstützung
Die Hilfe wird an die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Viele von ihnen haben in ihren Heimatländern Krieg erlebt und traumatische Erfahrungen gemacht, die im Hilfeprozess berücksichtigt werden müssen. In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Vormund führt unsere Unterstützung die jungen Menschen schrittweise zur Selbstständigkeit.
Unsere Mitarbeiter
sprechen mehrere Sprachen, darunter Englisch, Arabisch, Russisch, Polnisch, Türkisch, Kurdisch (Kurmanci), Serbisch, Rumänisch, Französisch, Lingala und Persisch (Farsi), um Sprachbarrieren zu überwinden.
Erstaufnahme- und Clearingstelle für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete in Berlin
Unsere Einrichtung bietet Platz für 136 Jugendliche im Alter von 14 bis höchstens 27 Jahren in sehr besonderen Fällen gemäß SGB VIII. Die Grundversorgung umfasst die Begleitung bei Arzt- und Amtsterminen, psychologische Unterstützung, Beratung zu verschiedenen Anliegen, Sprachkurse und eine Tagesstruktur mit Freizeitaktivitäten, Schulungen und pädagogischen Maßnahmen.
Die Unterbringung erfolgt in 2- bis 4-Bett-Zimmern auf vier Etagen, die mit einem Sport- und Freizeitraum, einem Hof, Aufenthaltsräumen, einem Konferenzraum und einem Waschraum ausgestattet sind. Die häufigsten Nationalitäten unserer Bewohner
sind aus verschiedenen arabischen Ländern, Afghanistan, Ukraine und Benin.
Gemeinsam mit der Senatsverwaltung und gestützt auf § 42 SGB VIII setzen wir uns dafür ein, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Berlin die bestmögliche Unterstützung erhalten.
UNSER STANDORT
STANDORTE IN BERLIN
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