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HINWEISGEBERSYSTEM SOZIALES-BERLIN

Wenn Sie ein Anliegen oder einen Vorfall haben, einen Hinweis geben möchten, der aus Ihrer Sicht ein mögliches Fehlverhalten und damit einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Verhaltensgrundsätze darstellen könnte, die SOZIALES-BERLIN als Arbeitgeber oder Dienstleister betreffen, möchten wir davon erfahren, um dieses Verhalten abzustellen, sofern ein solcher Verstoß tatsächlich festgestellt wird. Hierzu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich vollkommen anonym an uns zu wenden.

HINWEISGEBERSYSTEM FORMULAR

Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular:

SOZIALES-BERLIN Hinweisgebersystem
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Name
DSGVO-Einverständnis
Sollten Sie bei Ihrer Meldung personenbezogene Daten angegeben haben, willigen Sie durch Absendung des Formulars ein, das wir Ihre personenbezogenen Daten zur Prüfung des Sachverhalts sowie für eine mögliche Kontaktaufnahme verarbeiten dürfen. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an hinweisgeber@soziales-berlin.com widerrufen.

Oder schreiben Sie uns an folgende E-Mail-Adresse: hinweisgeber@soziales-berlin.com

Alternativ können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: 030-209679659. Wenn Sie als hinweisgebende Person damit einverstanden sind, das wir Ihren Sprachnachricht speichern oder diese in ein Wortprotokoll übernehmen, geben Sie uns bitte im Rahmen Ihrer Sprachmitteilung Ihre Einwilligung dafür. Wenn Sie einen Rückruf wünschen, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten.

Jeder begründete Hinweis ist für uns Anlass, bestehende Prozesse und Abläufe noch intensiver zu prüfen und kritisch zu hinterfragen. Wir bedanken uns ausdrücklich dafür, dass Sie mit Ihren Hinweisen dazu beitragen, unsere Arbeit kontinuierlich zu verbessern.

EXTERNE MELDESTELLE

Eine weitere Möglichkeit der Meldung besteht über die Meldestelle beim Bundesamt für Justiz. Diese Stelle wurde von der Bundesregierung benannt und nimmt ebenfalls Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegen. Sie ist zu erreichen unter: Meldestelle des Bundesamtes für Justiz: https://bundesjustizamt.de

GRUNDSÄTZE DER BEARBEITUNG UND WEITERE INFORMATIONEN

Die Bearbeitung erfolgt durch eine Vertrauensperson. Diese prüft die Meldung gründlich und systematisch und behandelt sie vertraulich. Sofern weitere Informationen benötigt werden, nehmen die Mitarbeiter*innen Kontakt zu Ihnen auf. Ergibt die Vorprüfung einen Verdacht auf einen Verstoß, wird eine Untersuchung eingeleitet. Diese Ermittlungen werden entweder von der Meldestelle selbst durchgeführt oder an eine für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit delegiert. Die mit dem Sachverhalt befasste Organisationseinheit kann in diesen Fällen nur mitwirken. Anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

ABLAUF DER BEARBEITUNG

Nach Eingang der Meldung und einer ersten Durchsicht erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, sofern Sie eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen haben. Danach erfolgt eine erste Bewertung des Hinweises. Diese umfasst insbesondere die Aufklärung und ggf. die Einholung weiterer Informationen von Ihnen als Hinweisgeber*in. Ergibt sich daraus ein begründeter Verdacht auf einen möglichen Regelverstoß, wird die zuständige Person/Funktionseinheit mit der Untersuchung beauftragt. Dies kann – je nach Art des möglichen Verstoßes – eine andere Person/Funktionseinheit sein. Unter Umständen kann dies auch die Geschäftsführung oder direkt die Übergabe an die Strafverfolgungsbehörden sein.

Die zuständige Person/Funktionseinheit wertet dann die Ergebnisse aus und stellt fest, ob ein Fehlverhalten vorliegt. Weitere Schritte, wie z.B. entsprechende Sanktionen, werden dann eingeleitet. Sie erhalten eine angemessene Rückmeldung über die geplanten oder ergriffenen Folgemaßnahmen, soweit dadurch die Untersuchung nicht beeinträchtigt und die Rechte der von der Meldung betroffenen Personen nicht verletzt werden.

Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt unter anderem vom Gegenstand der Meldung ab.

INHALT UND UMFANG DES HINWEISES

Die Meldung sollte so konkret und präzise wie möglich formuliert sein, damit auch eine fachfremde Person die Beschreibung leicht nachvollziehen kann. Je genauer Ihre Angaben sind, desto mehr unterstützen Sie die weitere Bearbeitung und desto weniger Rückfragen sind notwendig.

Bevor Sie Ihre Meldung abschicken, überprüfen Sie bitte, ob Sie die folgenden Fragen beantwortet haben: Was ist wo, wann, wie, wem passiert? Wer könnte Zeuge oder Zeugin gewesen sein? Gibt es andere Beweise?

KEINE NACHTEILE ODER REPRESSALIEN FÜR DEN HINWEISGEBER

Die Geschäftsführung von SOZIALES-BERLIN sichert Ihnen zu, dass Ihnen aus einer Meldung keine Nachteile entstehen, sofern es sich nicht um vorsätzliche Falschmeldungen oder Missbrauch des Meldesystems handelt. Bei einer Meldung in gutem Glauben haben Sie keine disziplinarischen oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu befürchten.

MISSBRAUCH DES HINWEISGEBERSYSTEMS

Ein Missbrauch des Hinweisgebersystems wird als Regel- und Rechtsverstoß gewertet und kann arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen, ggf. auch eine Strafanzeige oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Geschädigten gegen den Hinweisgeber nach sich ziehen. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen sind insoweit nicht geschützt.

Die vollständige Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem finden Sie hier:

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